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   EuGH, 03.07.1985 - 277/83   

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https://dejure.org/1985,1700
EuGH, 03.07.1985 - 277/83 (https://dejure.org/1985,1700)
EuGH, Entscheidung vom 03.07.1985 - 277/83 (https://dejure.org/1985,1700)
EuGH, Entscheidung vom 03. Juli 1985 - 277/83 (https://dejure.org/1985,1700)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    1 . STEUERRECHT - INLÄNDISCHE ABGABEN - GEWÄHRUNG VON STEUERVORTEILEN FÜR INLÄNDISCHE ERZEUGNISSE - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN - ERSTRECKUNG AUF AUS ANDEREN MITGLIEDSTAATEN EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Italienischen Republik gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 95 EWG-Vertrag durch die Höhe des angewandten Steuersatzes bei der Erhebung der zusätzlichen Grenzabgabe auf aus Wein gewonnenen Alkohol, der zur Herstellung von aus anderen Mitgliedstaaten ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 95

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 95
    1. STEUERRECHT - INLÄNDISCHE ABGABEN - GEWÄHRUNG VON STEUERVORTEILEN FÜR INLÄNDISCHE ERZEUGNISSE - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN - ERSTRECKUNG AUF AUS ANDEREN MITGLIEDSTAATEN EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1985, 2049
  • NJW 1986, 2187
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 27.02.1980 - 169/78

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 03.07.1985 - 277/83
    Die Kommission vertritt die Auffassung, alle Likörweine, gleich ob mit oder ohne Ursprungsbezeichnung, seien gleichartige Waren im Sinne von Artikel 95, da sie, wie es im Urteil des Gerichtshofes vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 169/78 (Kommission/Italien, Slg. 1980, 385, Randnr. 5 der Entscheidungsgründe, mit weiteren Nachweisen) heiße, "in den Augen des Verbrauchers die gleichen Eigenschaften haben und denselben Bedürfnissen dienen".

    2 Was die Begründetheit der Rechtssache betrifft, so soll Artikel 95 EWG-Vertrag nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 169/78, Kommission/Italien, Slg. 1980, 385, und vom 27. Mai 1981 in den verbundenen Rechtssachen 142 und 143/80, Essevi und Salengo, Slg. 1981, 1413) den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten unter normalen Wettbewerbsbedingungen dadurch gewährleisten, daß jede Form des Schutzes beseitigt wird, die die Erhebung inländischer Abgaben, durch die Waren aus anderen Mitgliedstaaten diskriminiert werden oder die diesen gegenüber Schutzwirkung entfalten, darstellt.

  • EuGH, 21.05.1980 - 73/79

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 03.07.1985 - 277/83
    Die italienische Regierung kann sich auch nicht darauf berufen, daß das Erzeugungsgebiet von "Marsala"-Wein unterentwickelt sei, da steuerlich diskriminie- ' rende Verfahrensweisen nicht aus dem Grunde von der Anwendung des Artikels 95 ausgenommen sind, weil sie womöglich zugleich als Mittel zur Finanzierung einer staatlichen Beihilfe einzustufen sind (Urteil vom 21. Mai 1980 in der Rechtssache 73/79, Slg. 1980, 1533).
  • EuGH, 27.05.1981 - 142/80

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Essevi und Salengo

    Auszug aus EuGH, 03.07.1985 - 277/83
    2 Was die Begründetheit der Rechtssache betrifft, so soll Artikel 95 EWG-Vertrag nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 169/78, Kommission/Italien, Slg. 1980, 385, und vom 27. Mai 1981 in den verbundenen Rechtssachen 142 und 143/80, Essevi und Salengo, Slg. 1981, 1413) den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten unter normalen Wettbewerbsbedingungen dadurch gewährleisten, daß jede Form des Schutzes beseitigt wird, die die Erhebung inländischer Abgaben, durch die Waren aus anderen Mitgliedstaaten diskriminiert werden oder die diesen gegenüber Schutzwirkung entfalten, darstellt.
  • EuGH, 27.02.1980 - 171/78

    Kommission / Denmark

    Auszug aus EuGH, 03.07.1985 - 277/83
    Zur Begründetheit führt die italienische Regierung zugunsten ihres Standpunkts an, der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 171/78 (Kommission/Dänemark, Slg. 1980, 447) anerkannt, daß die Mitgliedstaaten für bestimmte Erzeugnisse steuerliche Vergünstigungen gewähren dürften, sofern sie diese Möglichkeiten in nicht diskriminierender Weise auch auf eingeführte Erzeugnisse in gleicher Lage anwendeten.
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