Rechtsprechung
EuGH, 03.07.1985 - 277/83 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Kommission / Italien
1 . STEUERRECHT - INLÄNDISCHE ABGABEN - GEWÄHRUNG VON STEUERVORTEILEN FÜR INLÄNDISCHE ERZEUGNISSE - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN - ERSTRECKUNG AUF AUS ANDEREN MITGLIEDSTAATEN EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE
- EU-Kommission
Kommission / Italien
- Wolters Kluwer
Verstoß der Italienischen Republik gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 95 EWG-Vertrag durch die Höhe des angewandten Steuersatzes bei der Erhebung der zusätzlichen Grenzabgabe auf aus Wein gewonnenen Alkohol, der zur Herstellung von aus anderen Mitgliedstaaten ...
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 95
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG-Vertrag Art. 95
1. STEUERRECHT - INLÄNDISCHE ABGABEN - GEWÄHRUNG VON STEUERVORTEILEN FÜR INLÄNDISCHE ERZEUGNISSE - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN - ERSTRECKUNG AUF AUS ANDEREN MITGLIEDSTAATEN EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1985 - 277/83
- EuGH, 03.07.1985 - 277/83
Papierfundstellen
- Slg. 1985, 2049
- NJW 1986, 2187
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 27.02.1980 - 169/78
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 03.07.1985 - 277/83
Die Kommission vertritt die Auffassung, alle Likörweine, gleich ob mit oder ohne Ursprungsbezeichnung, seien gleichartige Waren im Sinne von Artikel 95, da sie, wie es im Urteil des Gerichtshofes vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 169/78 (Kommission/Italien, Slg. 1980, 385, Randnr. 5 der Entscheidungsgründe, mit weiteren Nachweisen) heiße, "in den Augen des Verbrauchers die gleichen Eigenschaften haben und denselben Bedürfnissen dienen".2 Was die Begründetheit der Rechtssache betrifft, so soll Artikel 95 EWG-Vertrag nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 169/78, Kommission/Italien, Slg. 1980, 385, und vom 27. Mai 1981 in den verbundenen Rechtssachen 142 und 143/80, Essevi und Salengo, Slg. 1981, 1413) den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten unter normalen Wettbewerbsbedingungen dadurch gewährleisten, daß jede Form des Schutzes beseitigt wird, die die Erhebung inländischer Abgaben, durch die Waren aus anderen Mitgliedstaaten diskriminiert werden oder die diesen gegenüber Schutzwirkung entfalten, darstellt.
- EuGH, 21.05.1980 - 73/79
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 03.07.1985 - 277/83
Die italienische Regierung kann sich auch nicht darauf berufen, daß das Erzeugungsgebiet von "Marsala"-Wein unterentwickelt sei, da steuerlich diskriminie- ' rende Verfahrensweisen nicht aus dem Grunde von der Anwendung des Artikels 95 ausgenommen sind, weil sie womöglich zugleich als Mittel zur Finanzierung einer staatlichen Beihilfe einzustufen sind (Urteil vom 21. Mai 1980 in der Rechtssache 73/79, Slg. 1980, 1533). - EuGH, 27.05.1981 - 142/80
Amministrazione delle finanze dello Stato / Essevi und Salengo
Auszug aus EuGH, 03.07.1985 - 277/83
2 Was die Begründetheit der Rechtssache betrifft, so soll Artikel 95 EWG-Vertrag nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 169/78, Kommission/Italien, Slg. 1980, 385, und vom 27. Mai 1981 in den verbundenen Rechtssachen 142 und 143/80, Essevi und Salengo, Slg. 1981, 1413) den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten unter normalen Wettbewerbsbedingungen dadurch gewährleisten, daß jede Form des Schutzes beseitigt wird, die die Erhebung inländischer Abgaben, durch die Waren aus anderen Mitgliedstaaten diskriminiert werden oder die diesen gegenüber Schutzwirkung entfalten, darstellt. - EuGH, 27.02.1980 - 171/78
Kommission / Denmark
Auszug aus EuGH, 03.07.1985 - 277/83
Zur Begründetheit führt die italienische Regierung zugunsten ihres Standpunkts an, der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 171/78 (Kommission/Dänemark, Slg. 1980, 447) anerkannt, daß die Mitgliedstaaten für bestimmte Erzeugnisse steuerliche Vergünstigungen gewähren dürften, sofern sie diese Möglichkeiten in nicht diskriminierender Weise auch auf eingeführte Erzeugnisse in gleicher Lage anwendeten.
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-302/00
Kommission / Frankreich
21: - Urteil vom 3. Juli 1985 in der Rechtssache 277/83 (Kommission/Italien [Marsala], Slg. 1985, 2049, Randnrn. 12 f.).13 ff. 30: - Urteil Rewe-Zentrale (zitiert in Fußnote 14, Randnr. 12), siehe auch das Urteil in der Rechtssache 277/83 (zitiert in Fußnote 21, Randnr. 13).
- Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2010 - C-398/09
Lady & Kid u.a. - Mit dem Unionsrecht unvereinbare nationale Abgaben - Erstattung …
Nach der Rechtsprechung steht diese Bestimmung einer steuerlichen Regelung entgegen, die eine eingeführte Ware unmittelbar oder mittelbar gegenüber einer inländischen Ware benachteiligt, sei es, weil sie nur die eingeführte Ware belastet, sei es, weil sie diese stärker belastet oder die Bedingungen für ihre Entrichtung oder Bemessung ungünstiger sind; Urteile vom 16. Juni 1966, Lütticke (57/65, Slg. 1966, 258), vom 22. Juni 1976, Bobie Getränkevertrieb (127/75, Slg. 1976, 1079), vom 8. Januar 1980, Kommission/Italien (21/79, Slg. 1980, 1), vom 27. Februar 1980, Kommission/Irland (55/79, Slg. 1980, 481), vom 12. Juli 1983, Kommission/Vereinigtes Königreich (170/78, Slg. 1983, 2265), vom 3. Juli 1985, Kommission/Italien (277/83, Slg. 1985, 2049), vom 17. Juli 1997, Haahr Petroleum (C-90/94, Slg. 1997, I-4085), vom 2. April 1998, 0utokumpu (C-213/96, Slg. 1998, I-1777), vom 17. Juni 1998, Grundig Italiana (C-68/96, Slg. 1998, I-3775), vom 27. Februar 2002, Kommission/Frankreich (C-302/00, Slg. 2002, I-2055), vom 19. September 2002, Tulliasiamies und Siilin (C-101/00, Slg. 2002, I-7487, Randnr. 54), vom 5. Oktober 2006, Németh (C-290/05 und C-333/05, Slg. 2006, I-10115), und vom 18. Januar 2007, Brzezi?"ski (C-313/05, Slg. 2007, I-513). - Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-204/97
Portugal / Kommission
42: - Urteil vom 3. Juli 1985 in der Rechtssache 277/83 (Kommission/Italien, Slg. 1985, 2049). - VG Frankfurt/Main, 02.02.1998 - 9 E 991/97
Anspruch auf Festsetzung eines Ruhegehaltssatzes; Versorgungsabschlag bei …
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